Bei all den Diskussionen um Betreuungsplätze und Gutscheine für Kinder für soziale Punkte und Bildung ist die Bildungsprämie für Erwachsene jedoch vollkommen verloren gegangen. Viele Bürger in Deutschland wissen gar nicht, das Ihnen eine Bildungsprämie ebenfalls zusteht. Die Bundesregierung unterstützt Erwachsene mit einem so genannten Prämiengutschein. Das trifft auf die meisten Weiter- und Fortbildungskurse zu. Aber auch das Fernstudium fällt hierunter. Oft ist es sogar so, dass sich auch Arbeitgeber zusätzlich zur Bildungsprämie beteiligen. Denn auch das Unternehmen hat in der Regel ein großes Interesse daran, seine Mitarbeiter zu fördern und greift dazu auch gerne einmal in die Firmenkasse.

Bildungsprämie und die Höhe

Je nach Weiterbildung steht Ihnen eine Bildungsprämie bis zu 500 Euro zu. Folgende Voraussetzungen müssen für die Bildungsprämie jedoch erfüllt werden.

  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 20.000 Euro (Singles) liegen
  • Bei Verheirateten unter 40.000 Euro
  • Gleichzeitig müssen Sie mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil einbringen

Insgesamt lohnt sich damit die Bildungsprämie. Selbst wenn man den einzubringenden Eingenanteil bedenkt. Weiterbildungen haben grundsätzlich immer ihren Preis, wodurch die Bildungsprämie in Höhe von zum Beispiel 500 Euro durchaus willkommen sein dürfte. Doch Fakt ist auch, dass nur wenige Erwachsene tatsächlich diesen Prämiengutschein kennen. So wurde er in der letzten Zeit nur sehr gering nachgefragt. Bildungsgutscheine für Kinder kennt fast jeder. Wenn es um die Erwachsenen geht, gibt es aber nicht nur die Bildungsprämie. Eine ganze Reihe von Möglichkeiten bestehen hier.

Bildungsprämie und die Steuern

Neben der Bildungsprämie ist auch bei der Steuer so einiges möglich. So kann zum Beispiel ein Fernstudium, was gut und gerne schon einmal um die 4.000 Euro verschlingt, fast vollkommen von der Steuer abgesetzt werden. Rechnet man nun noch die Bildungsprämie ein, sind die eigenen Aufwendungen für das Fernstudium unter Umständen bei +/- 0 Euro. Doch zusätzlich bestehen auch weitere Möglichkeiten. Während die Bildungsprämie in jedem Bundesland in Deutschland beantragt werden kann, gibt es in einigen noch den so genannten Bildungsurlaub. Ein gesetzlicher Anspruch, der dazu berechtigt bis zu 5 Tage einen Urlaub für die Fortbildung von der Arbeit zu erhalten. Auch das wissen leider nur wenige Arbeitnehmer. Insgesamt bestehen jedoch zahlreiche Möglichkeiten, um eine Fortbildung oder ein Fernstudium zu finanzieren. Auch wenn kaum bekannt, der Staat hat jedoch großes Interesse an der Weiterbildung der Erwachsenen. Die Bildungsprämie ist nur ein Teil davon. Auch die vermögenswirksamen Leistungen können für Weiterbildung, so auch für das Fernstudium eingesetzt werden. Unter dem Begriff Weiterbildungssparen kann somit das Geld aus den VWL entnommen werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Weitere Informationen:

  • Bildungsprämie – bildungspraemie.info
  • VWL – bildungspraemie.info
  • Bildungsurlaub – Derzeit in 13 Bundesländern möglich (max. 5 Tage/Jahr)

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de