Das Klima verändert sich. Die nächsten Sommer werden mit ganz neuen Hitzewellen aufatmen. Ohne Klimaanlage werden selbst Wohnungen in den nächsten Jahren unerträglich werden. Doch wie ist das bei der Arbeit. Müssen Arbeitnehmer jede Temperatur ohne Klagen hinnehmen, oder gibt es auch ein Recht auf Hitzefrei? Der Gesetzgeber hat erst kürzlich nachgebessert. Ein Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es jedoch nur unter bestimmten Umständen. Klimaforscher sind sich zwar bislang immer noch uneinig über den Grund, dennoch ist klar, das die Temperaturen zumindest kurzzeitig immer höher ansteigen werden. In der eigenen Wohnung hat jeder jedoch die Möglichkeit, selbst bei hohen Temperaturen ein kühles Umfeld zu schaffen. Rollladen runter und Klimaanlage an. Die Geräte, ob zu mobilen Nutzung oder zur Festinstallation kosten nicht mehr viel und sind schnell zu beschaffen. Im Büro ist das jedoch schon etwas anderes.

Hitze im Büro – Ihre Rechte

Längst sind jedoch die Zeiten vorbei, in der Arbeitnehmer einfach zusehen mussten. Der Arbeitgeber steht nun in der Pflicht, zu handeln. Ab bereits 26 Grad Celsius muss Ihr Chef handeln. Entsprechende Sofortmaßnahmen müssen zur Verfügung stehen und eingeleitet werden. Das kann mit Markisen und Jalousien erfolgen. Wer am Arbeitsplatz schwere körperliche Arbeit vollrichten muss, kann den Chef auch bei über 26 Grad Celsius in Anspruch nehmen. Auch Schwangere müssen besonders geschützt werden.

Ab 30 Grad Celsius ist der Chef sogar verpflichtet, geeignete Maßnahmen einzuleiten. Sollte die Temperatur aber 35 Grad Celsius übersteigen, ist eine Arbeitstätigkeit dort nicht mehr möglich. Nur in Ausnahmesituationen können Arbeitnehmer bei diesen Temperaturen zur weiteren Arbeit angehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel eine spezielle Hitzeschutzkleidung oder technische Maßnahmen. Hierzu zählt der Gesetzgeber Luftduschen, Wasserschleier oder Hitzepausen. Kommt der Arbeitgeber diesem auch nach Aufforderungen nicht nach, dürfen sich die Arbeitnehmer unter Umständen Hitzefrei nehmen. Allerdings müssen sie dazu den Chef vorher verständigen.

 

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