Sturmschäden häufen sich in den letzten Jahren. Doch welche Versicherung bezahlt?

Zuletzt brauste der böse Christian über Deutschland mit mehr als 162 Stundenkilometern. Die Folge: Hohe Sachschäden, umstürzende Bäume und mehrere Tote. Selbst Straßen und Gleise wurden beschädigt oder blockiert. Die Aufräumarbeiten halten weiter an. Christian wird aber nicht der letzte Sturm gewesen sein. In Deutschland werden wir häufiger mit Orkanen und Sturmböen leben müssen. Selbst Tornados entstehen bei uns mittlerweile. Die Verwüstungen sind teilweise katastrophal. Besonders Auto- und Immobilienbesitzer sind davon betroffen. Was jahrelang in liebevoller Kleinarbeit aufgebaut wurde, ist plötzlich in nur wenigen Minuten beschädigt/zerstört worden. Einziger Wermutstropfen: Die Versicherung bezahlt. Oder doch nicht?

Sturmschäden können teuer werden. Immer mehr Versicherungen kündigen die Verträge.

Versicherung für Schäden am Gebäude

Finanziell erdrückend sind die Schäden am Gebäude. Fast 70 Prozent aller Schäden bei Sturm und Orkan entstehen am Haus. Hier gilt, Folgendes zu beachten:

Erreicht der Sturm mindestens Windstärke 8, zahlt in der der Regel die Wohngebäudeversicherung. Allerdings nur dann, wenn der Versicherungsnehmer zuvor Schäden durch Sturm und Hagel hat versichern lassen. Andernfalls könnte er leer ausgehen. Die Messung der Windstärke muss der Versicherungsnehmer natürlich nicht selbst vornehmen. In der Regel werden dafür die Daten einer Wetterstation, die sich in der Nähe befand, abgerufen.

Welche Kosten trägt die Versicherung
Grob gesagt, werden alle Kosten für beschädigte Schornsteine, Dächer und weitere Schäden am Haus sowie Nebengebäuden (Garage, Gartenhaus, etc.) übernommen. Aber Vorsicht: Die Nebengebäude sind meistens nur dann versichert, wenn diese auch in den Vertrag mit aufgenommen wurden!

Wird zum Beispiel durch Starkregen, der gerne mit dem Sturm Hand in Hand kommt, der Keller überflutet, ist dafür die Elementarversicherung zuständig. Diese wird zumeist als Zusatzversicherung bei der Gebäude- oder Hausratsversicherung mit angeboten. Allerdings bekommt nicht mehr jeder eine solche Zusatzversicherung. Bestanden in den letzten Jahren Schäden dieser Art, wird eine Neuaufnahme zumeist verweigert.

Entstandene Schäden sollten immer gleich zu Beginn mit der Kamera festgehalten werden. Zugleich gilt auch die Schadensminderungspflicht. Ist im Dach ein Loch entstanden, muss der Versicherungsnehmer unverzüglich handeln, um weitere Schäden zu vermeiden. So kann er zum Beispiel das entstandene Loch mit einer Plane hilfsdürftig abdecken.

Wohnungseinrichtung
Sind darüber hinaus weitere Schäden an der Einrichtung entstanden, zahlt dafür in der Regel die Hausratversicherung. Aber auch nur dann, wenn alle Fenster vor dem Sturm geschlossen wurden. Alles, was sich vor der Haustür befand, (Kinderwagen, Gartenmöbel, Skulpturen im Garten) ist aber in der Regel nicht versichert.

Das Auto

Kommt es zu Sturmschäden an Auto oder Motorrad, zahlt dafür meistens die Teilkasko, wenn Windstärke 8 mindestens erreicht wurde. Kam es im fahrenden Zustand beim Sturm zu einem Unfall oder einer Beschädigung, zahlt fast immer nur die Vollkasko.

Hauseigentümer in der ehemaligen DDR werden bevorzugt

Wer bereits damals in der ehemaligen DDR eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, wird klar bevorteilt. Denn darin sind die meisten Schäden weiterhin versichert. Diese enthalten auch heute noch Beschädigungen durch Überschwemmungen. Bei Neuverträgen ist das in der Regel nicht mehr möglich. Alte DDR-Policen wurden durch die Allianz übernommen.

Bild: Wilhelmine Wulff  / pixelio.de