Liebe ist schön. Doch Liebe kann auch blind machen. Das spüren viele Ehepaare, wenn sie sich für einen Hauskauf entscheiden. Alles wird geplant. Jede kleinste Eventualität einberechnet. Was aber gerne vergessen wird: Was passiert, wenn sich beide eines Tages trennen. Diese Eventualität wird gerne ausgeklammert. Immer mehr Ehepaare trennen sich. Ist gemeinsames Eigentum vorhanden, führt das in der Regel zu Streitigkeiten. Besonders beim Eigenheim. Keiner will das Haus aufgeben. Zudem ist da noch die Finanzierung, für die meistens beide gerade stehen müssen. Das Eigenheim kann in einer Ehekrise also schnell zu einem richtigen Albtraum werden.
Was passiert in der Ehekrise mit dem Haus
Der Immobilienmarkt brummt seit Jahren. Wer kann, der kauft oder baut. Bei den Notaren herrscht Aufbruchsstimmung. Die Zahl der Immobilienkäufer steigt weiter an und befindet sich auf einem so hohen Level wie nie zuvor. Für viele Ehepaare geht es dabei nicht nur um die Alterssicherung, sondern auch darum, einen Traum zu verwirklichen. Das spätere Scheitern einer Ehe wird aber fast nie bei der Finanzierung bedacht. Ein fataler Fehler.
Was passiert im Falle einer Scheidung? Wem gehört das Haus nun und wer bezahlt es? Darüber machen sich Ehepaare bei der Anschaffung nur wenige Gedanken. Umso größer ist später der Streit darüber. Diese Gedanken fangen schon bei der Eintragung im Grundbuch an. Wer soll von den Ehepartnern beim Kauf oder Bau eingetragen werden. Nur einer oder beide? In vielen Fällen wollen beide im Grundbuch stehen. Das ist zwar nachzuvollziehen, macht aber wenig Sinn. Spätestens, wenn es zu einer Trennung kommt, führt genau dieser Punkt zu großen Schwierigkeiten.
Beide im Grundbuch eingetragen
Wer dort eingetragen ist, macht bei einer harmonischen Ehe zunächst keinen Unterschied. Wird die Ehe aber geschieden, wird es relevant. Sind beide eingetragen, wird das zu einem echten Problem. Beide haben damit das gleiche Recht dort zu wohnen. Rein juristisch müsste nun einer von beiden dem anderen den Anteil abkaufen. In der Regel wird aber dazu das Geld fehlen. Grundsätzlich sollten Ehepaare sich daher beim Kauf nicht beide eintragen. Immer nur einer sollte im Grundbuch stehen. Zu einer Übervorteilung führt das nicht. Ganz im Gegenteil. Durch den Zugewinnausgleich wird die Immobilie wie bei anderen Vermögensgegenständen bewertet und kommt so auch dem nicht eingetragenen Partner zu gute. Die Aufteilung ist einfach. Große juristische Probleme entstehen so nicht. Damit der im Grundbuch eingetragene Ehepartner das Haus nicht einfach ohne Zustimmung verkaufen kann, wird der andere einfach mit einem Vorkaufsrecht eingetragen. Dieses kann bis zu einer möglichen Scheidung bestehen bleiben und danach erlöschen.
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